Reitponyzucht Bianca Weidner
Reitponyzucht Bianca Weidner

Deckbedingungen

Allgemeine Bedingungen

 

Alle Stuteneigentümer/Besitzer, die unsere Hengste zur Bedeckung ihrer Stute in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehend aufgeführten Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an, die dem Stuteneigentümer oder seinem Beauftragten vor der ersten Bedeckung bekannt gegeben werden und auf der Station ausgehängt sind.

 

Die Decksaison beginnt am 01.03. und endet am 31.08.

 Das Deckgeld ist vor der ersten Bedeckung der Stute zu entrichten.

Das Stallgeld wird bei Abholung der Stute bezahlt.

Die Deckstation ist verpflichtet die folgenden Zuchthygienebestimmungen einzuhalten.

 

• Für Stuten die im Natursprung bedeckt werden sollen, ist eine Cervixtupferprobe auf allgemeinen Keimgehalt zwingend vorgeschrieben.

 

• Stuten dürfen erst dann gedeckt werden wenn die Gesamtbeurteilung auf der vorgelegten tierärtztlichen Bescheinigung dies zulässt. Die Untersuchungsbefunde eines anerkannten Untersuchungslabors sind vorzulegen.

 

• Ist eine Behandlung einer Stute erforderlich so ist der Behandlungserfolg etwa 14 Tage später durch eine erneute Tupferprobe zu kontrollieren.

 

• Ausgeschlossen von einer Bedeckung sind Stuten die sichtbar geschlechtskrank sind, Influenza Erscheinungen zeigen oder andere ansteckenden Erkrankungen.

 

• Der Hengsthalter ist berechtigt und bevollmächtigt bei Bedarf wie in Erkrankungsfällen und Verletzungen einen Tierarzt mit der Behandlung, der Stute /des Fohlens zu beauftragen.

 

• Follikelkontrollen, Hormoninjektionen, Trächtigkeitsuntersuchungen, Besamungen Ultraschall-Untersuchungen etc.

Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Stuteneigentümers/Besitzer.

 

• Über die erfolgte Bedeckung wird eine Deckbescheinigung (Deckschein) ausgestellt. Die Aushändigung des Deckscheins erfolgt nur gegen Zahlung des vollen Deckgeldes. Der Zuchtverband ist gemäß Zuchtbuchordnung (ZBO) gehalten Abstammungsnachweise oder Geburtsbescheinigungen nur für Fohlen auszustellen für die ein ordnungsgemäßer Deckschein mit Abfohlmeldung vorgelegt wird. Sollte für die Stute bereits ein vorbereiteter Deckschein des Zuchtverbandes vorliegen so ist dieser mitzubringen. Zur ordnungsgemäßen Ausstellung des Deckscheines ist die Vorlage des Abstammungsnachweises (Kopie ausreichend) der Stute notwendig. Zur Sicherheit des Hengstes werden Hilfsmittel wie z.B. Deckstrick oder Nasenbremse ausdrücklich gestattet.

 

 

Haftung

 

Der Eigentümer/Besitzer der eingestellten Stute versichert, das das Risiko aus einer Tierhalter-und Tierhüterhaftpflicht (§83 und§834BGB) abgedeckt ist. Er verpflichtet sich Bianca Weidner und von Ihr beauftragte Dritte von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen.

Die Haftung der Hengststation für Schäden die an der Stute oder an ihrem Fohlen entstehen ist ausgeschlossen, soweit die Haftungsbegründenden Umstände nicht auf Vorsatz und/oder Arglist und/oder grobe Fahrlässigkeit der Hengststation oder von ihr beauftragter Dritter beruhen und/oder Personenschäden betroffen sind Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden oder Verletzungen die beim Stuteneigentümer/Besitzer oder deren Beautragten entstehen. Dies gilt auch für etwaige durch den Hengst auf die Stute übertragenen Krankheiten und deren Folgen, sowie für Verletzungen durch den Deckakt.

 

 

 

Anerkennung der Deckstationsbedingungen

 

Die Deckbedingungen gelten als anerkannt wenn die Einstallung erfolgt oder die Stute zum Hengst geführt wird

zuständige Pferdeklinik

 

Pferdeklinik und Kleintierpraxis Brockhagen GmbH

Harsewinkeler Str. 43

33803 Steinhagen-Brockhagen

Telefon +49 5204 920 955

Email  info@tierklinik-brockhagen.de

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